Wer in einem Online-Shop bestellt - ganz gleich, ob es sich dabei um Mode, Elektronik oder eben um Lebensmittel handelt - der schließt einen Fernabsatzvertrag mit dem Händler.
Dabei gesteht der Gesetzgeber dem Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses beginnt, sobald der Käufer die bestellte Ware erhalten hat. Dies gibt dem Käufer die Möglichkeit, die Ware nach Erhalt zu begutachten.
Innerhalb von 14 Tagen kann der Käufer dann den Vertrag widerrufen und die gelieferte Ware - oder Teile davon - zurücksenden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Käufer.
Unabhängig davon ist die Mängelhaftung des Händlers: kommt Ware beschädigt beim Käufer an, hat der Händler immer für Ersatz zu sorgen.
Wichtig: Das Widerrufsrecht gilt nicht bei verderblichen Waren! Obst, Gemüse, Milch oder Fleisch können also bei Nichtgefallen nicht umgetauscht werden, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher Mangel vor: man denke an einen zerquetschten Brokkoli, die ausgelaufene Tüte Milch oder ein Stück Fleisch, dessen Mindesthaltbarkeit bereits abgelaufen ist. In diesen Fällen hat der Händler grundsätzlich für Nacherfüllung zu sorgen, z.B. durch Lieferung von mangelfreier Ware oder - auf Wunsch des Käufers - durch die Erstattung des Kaufpreises.
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Die gute Nachricht: durch die zahlreichen Kundenerfahrungen, die wir über unser Online-Supermarkt-Vergleichsportal Simplora.de sammeln, haben wir gelernt, dass Qualität & Frische von Lebensmittellieferungen mittlerweile durchweg sehr gut bewertet werden und nur in Einzelfällen Beschwerden aufkamen.